Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie sich für unsere Bildungsmaßnahme entschieden haben.
Für alle Teilnehmer gilt das 3G-Modell
• geimpft, genesen oder getestet
Es wird nur eine gültige Testbescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) durch eine zugelassene Teststelle anerkannt.
Ein mitgebrachter Selbsttest wird nicht anerkannt.
Sollte ein Teilnehmer die vorgeschriebenen Unterlagen nicht vorlegen können, ist eine
Teilnahme an unserer Bildungsmaßnahme nicht möglich.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in unseren Kursen besteht weiterhin, die Maske darf jedoch am zugewiesenen Platz ausgezogen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Ansprechpartner
Herr
Manfred Schubert
Tel.: 02631/9448-14
Fax.: 02631/9448-22
EMail: breitenausbildung@kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Frau
Daniela Köhler
Tel.: 02631/9448-17
Fax.: 02631/9448-22
EMail: breitenausbildung@kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Frau
Nicole Patron
Tel.: 02631/9448-21
Fax.: 02631/9448-22
EMail: breitenausbildung@kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Herr
Abdullah Maarastawi
Tel.: 02631/9448-15
Fax.: 02631/9448-22
EMail: breitenausbildung@kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende
Themen und Anwendungen:
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen dort die Kostenübernahme beantragen, Link - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - UK/RLP Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
- UK/Bund & Bahn Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Hinweise
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.