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Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG)
Liebe Kunden und Interessierte an der Ersten Hilfe!, vielen Dank, dass Sie sich für unsere Bildungsmaßnahme entschieden haben.
Ab dem 01.01.2025 finden alle Kurse in unseren NEUEN Schulungsräumen statt:
Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Sie müssen dort die Kostenübernahme beantragen, Link
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
UK/RLP Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
UK/Bund & Bahn Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Hinweise
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.