Kurs für Erste Hilfe beim Deutschen Roten Kreuz
Maskenpflicht
Bei der Teilnahme an unseren Kursen besteht Maskenpflicht.
Bringen Sie bitte ihre eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit.
Ansprechpartner
Herr
Manfred Schubert
Tel.: 02631/9448-14
Fax.: 02631/9448-22
EMail: m.schubert(at)kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Herr
Abdullah Maarastawi
Tel.: 02631/9448-15
Fax.: 02631/9448-22
EMail: a.maarastawi@kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Sachbearbeitung
Frau
Daniela Köhler
Tel.: 02631/9448-17
Fax.: 02631/9448-22
EMail: d.koehler(at)kv-nr.drk.de
Pfarrstr. 64
56564 Neuwied
Menschen in Not brauchen Hilfe.
Diese Hilfe nennt man:
Erste Hilfe.
Beim Deutschen Roten Kreuz können Sie Erste Hilfe lernen.
Dazu gibt es einen Kurs.
Erste Hilfe ist sehr wichtig.
In dem Kurs lernen Sie Erste Hilfe:
Wenn ein Mensch blutet.
Wenn ein Mensch einen Knochen-Bruch hat.
Wenn ein Mensch sich verbrannt hat.
Wenn sich ein Mensch mit einer sehr giftigen Flüssigkeit verletzt hat.
Man sagt auch: Verätzung.
Wenn ein Mensch etwas Giftiges gegessen oder getrunken hat.
Sie lernen die Erste Hilfe mit vielen Übungen.
Damit können Sie einem Menschen in einem Not-Fall helfen.
Denn einen Not-Fall kann es immer geben.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Frei-Zeit.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sie müssen dort die Kostenübernahme beantragen, Link - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - UK/RLP Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
- UK/Bund & Bahn Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Hinweise
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.