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Erste Hilfe Fort-Bildung
Liebe Kunden und Interessierte an der Ersten Hilfe!, vielen Dank, dass Sie sich für unsere Bildungsmaßnahme entschieden haben.
Ab dem 01.01.2025 finden alle Kurse in unseren NEUEN Schulungsräumen statt:
In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse. Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer. Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen. Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft. Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen. Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf.
In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen. Und Sie üben viele Not-Fälle selbst. Man sagt auch: Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis. So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung. Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Sie müssen dort die Kostenübernahme beantragen, Link
BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
UK/RLP Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
UK/Bund & Bahn Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Hinweise
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.