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Integration und Inklusion

Ansprechpartner

Frau
Rebecca Friedrich
Dipl. Sozialpädagogin
Leitung Koordinierungsstelle
Tel: 02631 / 9448 - 25
Email: kijufa@kv-neuwied.drk.de

Pfarrstraße 64
56564 Neuwied
 

Frau
Sandra Lamberg
Dipl. Sozialpädagogin
Koordinatorin Integration
Tel: 02631 / 9448 - 29
Email: kijufa@kv-neuwied.drk.de

Pfarrstraße 64
56564 Neuwied

Unterschiedlichkeit leben, gemeinsam anders

Junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen zu unterstützen, das ist eines unserer Ziele des Bereiches Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im DRK-Kreisverband Neuwied e. V.

Aufgabe der Koordinierungsstelle für Inklusion und Integrationshilfen ist es, diese Zielsetzung zu verwirklichen.

Wir nehmen die gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr, allen Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht auf Bildung und damit auf Teilhabe am allgemeinen Leben und Lernen zu verhelfen.

Von der Antragstellung bis zur Auswahl der passenden Integrationshilfe verstehen wir uns als Schnittstelle zwischen Eltern, Bildungseinrichtungen, Kostenträgern und anderen am Hilfeprozess Beteiligten. Dabei steht der junge Mensch mit seinem individuellen Bedarf im Mittelpunkt. 

In diesem Sinne begleiten unsere Integrationshelfer/-innen Kinder und Jugendliche in deren Schulalltag und ermöglichen ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe. Sie schaffen Raum und Möglichkeiten für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.

Dabei werden die Hilfen den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen angepasst. Auf diese Weise können Ressourcen aktiviert und persönliche Kompetenzen ausgebaut werden. Unsere Arbeit entbindet jedoch die jeweilige Bildungsinstitution nicht von ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen bedarfsorientiert.

Damit unsere Integrationshelfer/-innen den vielfältigen Anforderungen in angemessener Weise nachkommen können, erfolgt durch unsere Koordinierungsstelle eine fachliche und sachliche Begleitung.

 

Unser Angebot:

Begleitung und Unterstützung für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche:

  • im Schulalltag
  • im Unterricht
  • in der Gruppe
  • auf dem Schulweg

 

Individuell angepasste Hilfen und Unterstützungen über Hilfeplanung oder Teilhabeplanung:

  • bei der Teilhabe an der Klassengemeinschaft
  • bei der Anbahnung und Pflege von sozialen Kontakten
  • im lebenspraktischen Bereich
  • im pflegerischen Bereich
  • zur Stärkung der Sozialkompetenz
  • bei der Kommunikation
  • zur Konflikt- und Stressbewältigung
  • zur emotionalen Unterstützung
  • im Umgang mit Unterrichtsmaterial und Organisation des Arbeitsplatzes
  • bei der Orientierung im Spannungsfeld Raum - Zeit – Struktur
  • zur Lenkung der Aufmerksamkeit
  • bei motorischen Schwierigkeiten
  • zur Abwendung von Gefahrensituationen
  • ... und weitere, im Einzelfall darüber hinausgehende Hilfen

 

Unsere Leistungen:

 Beratung im Rahmen der Integrationshilfe

  • Wir sind verlässlicher Ansprechpartner in der Trägervielfalt
  • Wir koordinieren die erforderlichen Hilfen und sind Anlaufstelle für Inklusion/Integrationshilfen
  • Wir sind persönlicher Ansprechpartner für das Netzwerk
  • Wir unterstützen den Aufbau tragfähiger Beziehungen
  • Wir bieten organisatorische Entlastung
  • Wir beraten bei der Beantragung der Hilfen
  • Wir begleiten Gespräche bei zuständigen Stellen
  • Wir unterstützen und begleiten bei Krisen im Rahmen des Hilfeprozesses

 

Personalgewinnung und Personalführung

  • fachliche Anleitung und pädagogische Begleitung des Personals
  • regelmäßige Mitarbeitergespräche
  • kontinuierliche Fallbesprechungen
  • Fortbildungsangebote
  • Organisation und Einsatzplanung

 

Rechtliche Rahmenbedingungen: 

Über die Voraussetzungen der Inanspruchnahme unseres Angebotes entscheidet der zuständige Kostenträger. Bei jungen Menschen mit seelischer Beeinträchtigung liegt die Zuständigkeit bei der Jugendhilfe bzw. dem Jugendamt (§ 35a Abs. 1 SGB VIII). Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, wenden sich an das zuständige Sozialamt (§ 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX). Die Leistungen werden bei den o.g. Behörden beantragt. Den Antrag stellen die gesetzlichen Vertreter, meist die Eltern.