Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie sich für unsere Bildungsmaßnahme entschieden haben.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass alle Schulungen ab 24.11.2021 und bis auf Widerruf nach dem 2G-Prinzip (genesen oder geimpft ) durchgeführt werden müssen.
Eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn ein Nachweis am Schulungstag vorgelegt wird:
- Vollständiger Impfnachweis (Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt.)
- Nachweis über Genesung (Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.)
Für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren gilt das 3G-Modell
- geimpft, genesen oder getestet
Es wird nur eine gültige Testbescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) durch eine zugelassene Teststelle anerkannt.
Ein mitgebrachter Selbsttest wird nicht anerkannt.
Sollte ein Teilnehmer die vorgeschriebenen Unterlagen nicht vorlegen können, ist eine
Teilnahme an unserer Bildungsmaßnahme nicht möglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Neuwied, 24.11.2021